Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GUARDIUM®-Datenschutz Beauftragung GUARDIUM-360° Rundum-Sorglos Paket
Vertragsdetails

§ 1 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erfüllt seine Pflichten im Rahmen der unter dem “Projketplan & im Angebot“ dargestellten Leistungen. Falls in diesem Vertragswerk nicht anders vereinbart, erbringt der Auftragnehmer sämtliche Leistungen in deutscher Sprache.

§ 2 Zahlungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt gemäß seinem gebuchten Leistungspaket zu zahlen. Das einmalige Entgelt ist zum Vertragsbeginn (Beauftragung) fällig, falls nichts anderes im Angebot angegeben ist. Die Vertragsbeziehung für jeden Auftraggeber beginnt mit Beauftragung. Von der GUARDIUM®-Datenschutz genannte Preise sind Nettopreise, die Umsatzsteuer wird in der gesetzlich vorgegebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte der gesetzliche Umsatzsteuersatz geändert werden, wird die GUARDIUM®-Datenschutz ihre Vergütung im Zeitpunkt und in Höhe der jeweiligen Gesetzesänderung anpassen, ohne dass dem Kunden daraus ein Kündigungsrecht erwächst.

§ 3 Weitere Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Ausübung seiner Tätigkeit notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und den Auftragnehmer über alle mittelbar oder unmittelbar für den Datenschutz relevanten Änderungen unverzüglich zu informieren.

§ 4 Garantieversprechen GUARDIUM-360° Rundum-Sorglos Paket
Sollten wir es nicht schaffen, Ihr Unternehmen binnen zwölf Wochen nach Vertragsabschluss EU-DSGVO Konform zu gestalten, betreuen wir Sie ein ganzes Jahr kostenlos.

§ 5 Zusätzliche Beratungstätigkeiten
Zusätzlich zu den dargestellten Standard-Leistungselementen, kann der Auftraggeber weitere Beratungstätigkeiten vom Auftragnehmer in Anspruch nehmen. Diese sind – soweit nicht im gebuchten Leistungspaket enthalten – mit einem Stundensatz von € 85,- — , falls nicht abweichend im Angebot angegeben — , abzugelten und werden im Minutentakt erfasst und abgerechnet.

§ 6 Haftung von GUARDIUM®-Datenschutz

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt a. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; b. für die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit; c. nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden,maximal jedoch bis zum Betrag des Fünfachen der für das betreffende Jahr der Verletzungshandlung vereinbarten Vergütung. DieHaftung fürmittelbare und unvorhergeseheneSchäden,Produktions- undNutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschädenwegen AnsprüchenDritter ist imFall leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  4. Die vorstehendeHaftungsbeschränkung gilt auch für die persönlicheHaftung derMitarbeiter,Vertreter und Organe des Auftragnehmers, insbesondere auch der benannten externen Datenschutzbeauftragten (Vertrag zugunsten Dritter).Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einemMangel der Leistung besteht, kann der Kunde lediglich zurücktreten oder kündigen, wenn die GUARDIUM®-Datenschutz die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
  5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel der Leistung besteht, kann der Kunde lediglich zurücktreten oder kündigen, wenn die GUARDIUM®-Datenschutz die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
  6. Ungeachtet etwaiger kürzerer gesetzlicher Fristenmüssen jegliche vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gegen die GUARDIUM®-Datenschutz, die auf einemMangel beruhen, innerhalb eines (1) Jahres nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden.

§ 7 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der GUARDIUM®-Datenschutz vom sind Bestandteil dieses Vertrages.

GUARDIUM®-Datenschutz behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. In einem solchen Fall wird die vorgesehene Änderung der AGB dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen gelten dann als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht in Textform Widerspruch gegen sie erhebt. Hierauf wird GUARDIUM®-Datenschutz bei Bekanntgabe der Änderungen der AGB in besonderer Weise hinweisen. Der Widerspruch ist innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der AGB-Änderungen an GUARDIUM®-Datenschutz zu richten. Für die Wahrung der Frist ist der Zugang des Widerspruchs maßgeblich. Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag ohne die vorgesehenen Änderungen fortgesetzt.

§ 8 Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen der GUARDIUM®-Datenschutz und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung(en) werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Falls sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss diejenige Regelung als zwischen den Vertragspartnern vereinbart, die, sofern dieser Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der GUARDIUM®-Datenschutz

GUARDIUM®-Datenschutz (im Folgenden GUARDIUM)
Telefon: +49 8677 66 86 243
Email: support@guardium.de
Internet: www.guardium.de
Umsatzsteuer-ID: DE341999737

Firmensitz: Robert-Koch-Strasse 7, 84489 Burghausen
Geschäftsführer: Holger-Thorsten Schwarzenberger

Stand: 18.07.2023

1. Vertragspartner
Vertragspartner sind die GUARDIUM®-Datenschutz (im Folgenden GUARDIUM genannt), vertreten durch die Geschäftsführer Holger-Thorsten Schwarzenberger, Robert-Koch-Strasse 7, 84489 Burghausen (Umsatzsteuer-ID: DE341999737) und der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag (Beauftragung), aus den in den jeweils zugehörigen Nutzungsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten getroffenen Regelungen sowie aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.2 Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Die Übernahme einer Garantie bedarf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch GUARDIUM. 2.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.


3. Verträge und Angebote

3.1 Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung durch GUARDIUM zustande, spätestens jedoch, wenn GUARDIUM mit der Auftragsdurchführung beginnt. Dies ist auch dann der Fall, wenn GUARDIUM vor einer Einigung über alle Punkte einer Beauftragung, in Kenntnis des Kunden mit der Durchführung des Auftrags beginnt, ohne dass der Kunde dem unverzüglich widersprochen hat.

3.2 In den Verträgen genannte Leistungstermine oder Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von GUARDIUM schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3.3 Alle Angebote von GUARDIUM sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.

 

4. Versand von Dokumenten und Gefahrübergang

4.1 Bei einem Versand oder einer Übertragung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen von GUARDIUM geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald GUARDIUM die Dokumente der Transportperson oder dem Telekommunikationsdienstleister übergeben hat.

4.2 Der Kunde wird unverzüglich nach dem Eintreffen die Beschaffenheit der Dokumente untersuchen, etwaige Transport- oder Übermittlungsschäden gegenüber der Transportperson oder dem Telekommunikationsdienstleister beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie GUARDIUM fernmündlich und schriftlich unverzüglich unterrichten.

 

5. Leistungen von GUARDIUM

5.1 GUARDIUM erbringt Beratungs-, Prüfungs- und sonstige Dienstleistungen in den Bereichen Datenschutz, Informationstechnologien und – sicherheit, insbesondere durch die Benennung zum externen Datenschutzbeauftragten des Kunden. Grundlage der Leistungen ist der Stand der Technik. Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Vertrags.

5.2 GUARDIUM behält sich das Recht vor, die zwischen den Parteien vereinbarten Leistungen zu erweitern, zu verändern oder zu verbessern sowie die Schwerpunktsetzung anzupassen (nachfolgend „Leistungsanpassung“ genannt), sofern die zwischen den Parteien vereinbarten Entgelte (exklusive Steuern) nicht um mehr als 10 % überschritten werden. GUARDIUM ist zu einer Leistungsanpassung insbesondere dann berechtigt, wenn eine solche auf Umständen gründet, die GUARDIUM nicht beeinflussen kann (z. B. Änderungen im Verantwortungsbereich von Dritten, Änderungen der gesetzlichen Vorschriften oder Veränderungen der Marktbedingungen). GUARDIUM trifft hierbei ihre Entscheidungen nach eigenem Ermessen, jedoch unter Beachtung der berechtigten Kundeninteressen und wird versuchen, mit dem Kunden nach Möglichkeit ein Einvernehmen zu erwirken. GUARDIUM wird Kunden stets rechtzeitig über die erforderlichen Anpassungen in Kenntnis setzen. Der Kunde hat das Recht der Änderung zu widersprechen. Sollte der Kunde dieses Recht ausüben, treten die Parteien binnen zehn (10) Werktagen (Werktag: Montag bis Freitag) in Verhandlungen über eine Anpassung der Entgelte ein. Sollten die Parteien sich nicht binnen zwanzig (20) Werktagen nach Eintritt in die Verhandlungen über eine Entgeltanpassung einigen, kann GUARDIUM den Vertrag mit einer Frist von zehn (10) Werktagen nach dem Tag, an dem eine der Parteien das Scheitern der Verhandlungen erklärt hat, außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist binnen fünf (5) Werktagen nach dem Scheitern der Verhandlungen zu erklären. Zur Einhaltung der Erklärungsfrist ist es ausreichend, wenn vorab eine Kopie der Kündigungserklärung in elektronischer Form oder durch Fax zugeht.

5.3 Die Leistungen von GUARDIUM erfolgen ausschließlich als Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden in dessen alleiniger Verantwortung. GUARDIUM übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis oder einen bestimmten Erfolg.

5.4 GUARDIUM ist berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung an Dritte zu erbringen (Subunternehmer). GUARDIUM haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln. 5.5 Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander in folgender Reihenfolge: – der Vertrag – die jeweils zugehörigen Nutzungsbedingungen, – die jeweils zugehörigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten – diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der am Tag der Auftragserteilung gültigen Fassung.

 

6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

6.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und kostenlos für GUARDIUM erbracht werden.

6.2 Der Kunde gewährt den Mitarbeitern von GUARDIUM bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u. a., dass der Kunde: – unterstützend zur Verfügung steht – sich zugunsten der Mitarbeiter von GUARDIUM verpflichtet, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen – den Mitarbeitern von GUARDIUM rechtzeitig die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellt – den Mitarbeitern von GUARDIUM, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, soweit die Mitarbeiter zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden sein müssen.

6.3 Datenträger und Dateien, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei, insbesondere frei von Schadprogrammen (z.B. „Viren“) sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde der GUARDIUM alle aus der Benutzung dieser Datenträger bzw. Dateien entstehende Schäden und stellt GUARDIUM von allen Ansprüchen Dritter frei.

6.4 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstandenen Schäden und Aufwendungen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.

6.5 GUARDIUM und ihre Erfüllungsgehilfen sind von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der urheberrechtlich geschützten Leistungen durch den Kunden beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus datenschutzrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Leistung verbunden sind. Der Kunde unterrichtet GUARDIUM unverzüglich schriftlich, falls Dritte die Verletzung ihrer Rechte gegen ihn geltend machen. Der Kunde wird die von Dritten behauptete Rechtsverletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung entweder GUARDIUM überlassen oder nur im Einvernehmen mit GUARDIUM führen.

6.6 Der Kunde hat Mängelrügen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich, und soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardcopy oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen zu melden.

6.7 Der Kunde garantiert im Sinne eines selbständigen Garantieversprechens, über sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung notwendigen Rechte in vollem Umfang zu verfügen und an GUARDIUM in dem erforderlichen Umfang übertragen bzw. ihr sie einräumen zu können, ohne dass dadurch Rechte Dritter verletzt werden. Dabei garantiert der Kunde insbesondere, dass er über alle erforderlichen Rechte des Geistigen Eigentums (z. B. Urheberrechte, gewerblichen Schutzrechte) an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten verfügt und zur Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Veröffentlichung in dem für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Umfang befugt ist. Der Kunde trägt die ausschließliche Verantwortung für die Richtigkeit seiner Inhalte und ist allein für mögliche Rechtsverletzungen haftbar. Der Kunde garantiert, dass seine gelieferten Inhalte und deren Nutzung durch GUARDIUM sowie eingesetzte Links auf weiteren Seiten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde garantiert, dass er keine Inhalte übermittelt, deren Bewerbung oder Vertrieb gegen gesetzliche Verbote (z. B. Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Recht, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Waffengesetz), die guten Sitten oder Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeits-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte) verstoßen. Überdies übermittelt der Kunde keine Inhalte, die kriegsverherrlichend sind, offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden, stellt Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Weise dar und gibt ein tatsächliches Geschehen nicht wieder, ohne das ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung vorliegt, die in sonstiger Weise die Menschenwürde verletzen oder die nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen sowie unterlässt sämtliche Eingaben, die Viren, Schadsoftware oder ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen. Einen Verstoß hiergegen beseitigt der Kunde unverzüglich, ersetzt einen der GUARDIUM aus dem Verstoß entstandenen Schaden und stellt sie von allen aufgrund des Verstoßes geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei und erstattet die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang. Für den Fall eines aufgrund des Verstoßes des Kunden gegen GUARDIUM geführten Rechtsstreits tritt der Kunde auf Verlangen der GUARDIUM dem Streit von Seiten GUARDIUM-Datenschutz bei. Im Falle eines Verstoßes erhält GUARDIUM das Recht, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen.

 

7. Nutzungsrecht

7.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde an sämtlichen aus den Leistungen der GUARDIUM entstandenen Dokumenten, aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung, das einfache, übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht die jeweiligen Leistungen auf sämtliche bekannte Arten zu nutzen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht des Kunden, das jeweilige Dokument nach eigenem Ermessen zu bearbeiten oder in sonstiger Weise umzugestalten und die hierdurch geschaffenen Leistungsergebnisse in der gleichen Art und Weise, wie die ursprüngliche Fassung der Ergebnisse und Leistungen, zu verwerten. Abweichend hiervon endet das Nutzungsrecht des Kunden an erteilten Bestätigungen oder erstellten Zertifikaten mit dem Ende des Vertrages.

7.2 Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vertrags gilt Absatz 7.1 entsprechend für den bereits fertig gestellten Teil der Leistungen. 7.3 Urhebervermerke, Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.

 

8. Eigentumsvorbehalt
GUARDIUM behält sich das Eigentum an Dokumenten und einzuräumende Rechten bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Zuvor sind die Rechte stets nur vorläufig und durch GUARDIUM frei widerruflich eingeräumt.

 

9.Vergütung und Fälligkeit

9.1 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben. In der Rechnung werden für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen die Preise ohne USt angegeben. Diese Preise ohne USt werden aufsummiert und sind Grundlage für die Berechnung des Umsatzsteuerbetrages.

9.2 Monatliche Entgelte sind, mit dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung, zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen. Ein volles monatliches Entgelt wird berechnet, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Monats kündigt; dies gilt nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund.

9.3 Wird die Vergütung nach Aufwand berechnet, so werden dieser die bei Vertragsschluss, insbesondere in der Leistungsbeschreibung/Entgelte vereinbarten Entgelte von GUARDIUM zugrunde gelegt, soweit nichts anderes vereinbart ist. In diesem Fall dokumentiert GUARDIUM die Art und Dauer der Tätigkeiten und fügt diese der Rechnung als Anlage bei.

9.4 Zusätzlich zur Vergütung berechnet GUARDIUM entstandene Reisekosten monatlich nachträglich. Vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung werden Reisekosten und Spesen (Fahrtkosten inkl. Parkkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten etc.) mittels Reisekostenabrechnung weiterberechnet. Mietfahrzeuge werden zu verkehrsüblichen Preisen angemietet. Fahrten, die mit einem firmeneigenen PKW durchgeführt werden, werden mit 0,35 € / km abgerechnet. Wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, wird eine im Schadensfall anfallende Selbstbeteiligung an den Kunden weiterberechnet. Wenn Kundenprojekte Flüge oder Hotelübernachtungen voraussetzen, wird dies im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt. Bis zu einer Flugdauer von vier Stunden wird in der Economy-Class gebucht, darüber hinaus in der Business- Class; Bahnfahrten werden in Höhe des Flexpreises für die zweite Klasse der Deutschen Bahn abgerechnet. Reisezeiten werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Liegt die Arbeitszeit oder Reisezeit in den nachfolgenden Zeiten, so werden folgende Zuschläge auf die Vergütung je Arbeitsstunde erhoben: a) 50% an Werktagen (montags bis freitags) von 0:00 bis 6:00 Uhr und von 20:00 bis 0:00 Uhr b) 100% an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

9.5 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am fünften Werktag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Bei einem vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht GUARDIUM den Rechnungsbetrag nicht vor dem dritten Tag nach Zugang der Rechnung und der SEPA-Vorabankündigung (Pre- Notification) vom vereinbarten Konto ab.

9.6 Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde von GUARDIUM die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.

9.7 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

9.8 Bei Fälligkeit hat GUARDIUM das Recht, Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Daneben wird GUARDIUM für die entstehenden Aufwände eine Pauschale in Höhe von 40 € in Rechnung zu stellen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt. Darüber hinaus entstandene höhere Verzugsschäden sowie sonstige Rechte darf GUARDIUM ungeachtet dessen geltend machen.

 

10. Beanstandungen
Beanstandungen gegen die Höhe der Preise von GUARDIUM sind umgehend nach Zugang der Rechnung an GUARDIUM zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von einer Wochen ab Rechnungszugang bei GUARDIUM eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung; GUARDIUM wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

 

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise GUARDIUM ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die jeweiligen Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, so steht dem Kunden zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein Widerspruchsrecht zu. GUARDIUM weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Widerspruchsrecht hin als auch darauf, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist von dem Widerspruchsrecht Gebrauch macht.

 

12. Verzug

12.1 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise in Verzug, so kann GUARDIUM das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

12.2 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt GUARDIUM vorbehalten.

 

13. Gewährleistung

13.1 GUARDIUM erbringt die vertragsgegenständlichen Leistungen in einer Weise, dass diese grundsätzlich den vereinbarten Beschaffenheitsmerkmalen entsprechen. Sollten Mängel auftreten, ist der Kunde dazu verpflichtet, diese Mängel unverzüglich mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen in schriftlicher Form mitzuteilen. § 377 HGB wird insoweit entsprechend angewendet. GUARDIUM übernimmt keinerlei Garantien, auch nicht hinsichtlich bestimmter Beschaffenheitsmerkmale oder Eigenschaften.

13.2 GUARDIUM achtet bei der Erbringung ihrer Leistungen insbesondere im Bereich der Datenschutzanalyse jederzeit auf größte Sorgfalt und Genauigkeit. Allerdings kann GUARDIUM die Qualität der den Analysen zur Verfügung stehenden Daten und Informationen nicht immer umfassend bewerten. Daher übernimmt GUARDIUM keine Garantie für die Repräsentativität und Vollkommenheit der gelieferten Ergebnisse, da sie auf bestimmte Annahmen, spezifische Schätzungen und individuelle Schlussfolgerungen gründen.

13.3 GUARDIUM erbringt bei vom Kunden nachgewiesenen wesentlichen Mängeln Nacherfüllungen in der Form, dass GUARDIUM nach eigener Wahl binnen angemessener Frist dem Kunden eine neue mangelfreie Leistung überlässt oder den Mangel beseitigt. Dabei stehen GUARDIUM mindestens zwei Versuche zur Nacherfüllung zu. Ein Anspruch auf Selbstvornahme ist, soweit dies nicht im jeweiligen Einzelfall unbillig wäre (z. B. bei besonderer Dringlichkeit), für den Kunden ausgeschlossen. Im Falle des endgültigen Fehlschlagens der Nacherfüllung kann der Kunde Schadensersatz gemäß den vertraglichen Regelungen geltend machen. Weiter bleibt im Falle des endgültigen Fehlschlagens der Nacherfüllung das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt.

13.4 GUARDIUM trägt die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nur, sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass ein Mangel tatsächlich vorliegt.

13.5 Andere Rechte als die in diesen AGB ausdrücklich bezeichneten hat der Kunde nicht, soweit im Einzelfall vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

 

14. Geheimhaltung

14.1 Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

14.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht für GUARDIUM nicht, wenn die Informationen oder Daten allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden GUARDIUM bekannt werden, wenn sich GUARDIUM die geheimhaltungsbedürftigen Informationen eigenständig und ohne Heranziehung von Informationen des Kunden erarbeitet hat oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine Offenbarung verlangt. 14.3 GUARDIUM ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Subunternehmer weiterzugeben, wenn diese zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden.

 

15. Höhere Gewalt
Sollte GUARDIUM die Leistungserbringung wegen höherer Gewalt, insbesondere aufgrund von Rohstoff, Energie- und Arbeitskräftemangel, Arbeitskämpfen, schwerwiegenden Transportstörungen, unverschuldeten oder unvorhersehbaren Betriebsstörungen, ihr nicht zurechenbaren behördlichen Maßnahmen, Pandemien oder sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Ereignissen nicht möglich sein, ist GUARDIUM, solange das Leistungshindernis andauert und sie den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informiert hat, zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Für den Fall, dass das Hindernis mehr als vier Monate andauert, hat GUARDIUM das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen, sofern die Vertragserfüllung in Folge des Hindernisses für GUARDIUM nicht mehr von Interesse ist.

 

16. Beschränkung der Haftung von GUARDIUM und ihrer Erfüllungsgehilfen

16.1 GUARDIUM haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

  • a) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
  • b) bei der Übernahme einer Garantie
  • c) für die Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit;
  • d) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;

16.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet GUARDIUM – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden.

16.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

16.4 Soweit im Vertrag ein Haftungshöchstbetrag vereinbart ist, findet dieser neben den vorgenannten Haftungsbeschränkungen Anwendung.

16.5 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von GUARDIUM.

16.6 Vorbehaltlich etwaiger kürzerer gesetzlicher Fristen müssen jegliche vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gegen die Auftragnehmer, die auf einem Mangel beruhen, innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden.

 

17. Referenzen

17.1 Sofern der Kunde der GUARDIUM die Referenznennung erlaubt, ist GUARDIUM dazu berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos, Nennung des Ansprechpartners und Beschreibung der erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden. Die Verwendung als Referenz umfasst eine Nutzung auf sämtlichen Webseiten, Blogs und Social-Media-Kanälen, die GUARDIUM inhaltlich beherrschen kann, eine Nutzung für Pressemitteilungen, Printanzeigen und eigene Unternehmensunterlagen, zu Dekorationszwecken in Firmenräumen und auf Fachmessen, -konferenzen sowie bei Ausschreibungen und Präsentationen. Andere Nutzungen, wie bspw. der Einsatz von Zitaten des Kunden oder die ausführliche Leistungsbeschreibung als sogenannte Customer-Success- Story bedürfen einer separaten Vereinbarung und der vorausgehenden Freigabe durch den Kunden.

17.2 Die vorstehende Regelung über die Referenznennung gilt auch für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsbeendigung.

17.3 Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen von GUARDIUM wird dabei Rücksicht genommen.

 

18. Sonstige Bedingungen

18.1 Für den zwischen GUARDIUM und dem Kunden geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung gilt alleinig das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts einschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (sog. UN-Kaufrecht).

18.2 Gerichtsstand aller Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag zwischen GUARDIUM und dem Kunden ist, sofern nicht ein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand besteht, der Sitz von GUARDIUM (Burghausen, Deutschland).

18.3 Alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und GUARDIUM und rechtserhebliche Erklärungen (bspw. Kündigung, Rücktritt, Aufrechnung) sind nur in schriftlicher Form wirksam; dies gilt insbesondere auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Zwingende gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt. Nebenabreden wurden nicht getroffen.

18.4 Ist oder wird eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen GUARDIUM und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung(en) werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Falls sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss diejenige Regelung als zwischen den Vertragspartnern vereinbart, die, sofern dieser Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.

 

Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
EasyGuard®-Datenschutz Management Software
Stand: 01.08.2023

GUARDIUM®-Datenschutz
Holger-Thorsten Schwarzenberger
Robert-Koch-Strasse 7
84489 Burghausen

(im Folgenden „Dienstleister“) bietet SaaS-Dienstleistungen (software as a service) nach den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr Anwendung. Eine Leistungserbringung seitens des Dienstleisters gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) scheidet mithin aus.

§ 2 Einbeziehung der AGB
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – so im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird – mithin auch für zukünftige Bestellungen des Kunden, auch wenn dies im Einzelfall nicht nochmals gesondert vereinbart wird.
(2) Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies dem Dienstleister vorher anzuzeigen. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden durch den Dienstleister widersprochen.

§ 3 Vertragsgegenstand
§ 3.1 Softwarenutzung
(1) Der Dienstleister bietet dem Kunden die EasyGuard®-Datenschutz Management Software für die Dauer des Vertrages zur Nutzung über das Internet an. Die Software bietet Systeme und Module zur Umsetzung und Dokumentation des betriebsinternen Datenschutzes.

(2) Der Kunden kann die Software gemäß dem gebuchten Paket nutzen. Die Pakete sind unter https://www.guardium.de und https://www.easy-guard.de einsehbar.
(3) Die bereitgestellte Software wird fortlaufend weiterentwickelt. Umfang und Art der Weiterentwicklung liegen im Ermessen des Dienstleisters. Der Dienstleister darf vorhandene Funktionen verändern oder entfernen, sofern der vertragsgemäße Einsatz der Software hierdurch nicht beeinträchtigt oder aufgehoben wird.

(4) Der Dienstleister ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

(5) Bestandteil ist die Unterstützung des Kunden bei technischen Fragen und Funktionsstörungen (Technical Service Support) per E-Mail und Telefon.

(6) In inhaltlicher Hinsicht werden keine Auskünfte zu rechtlichen, steuerlichen oder buchhalterischen Themen erteilt.

 

§ 3.2 Domain-Hosting
(1) Die Rechte an Domainnamen liegen gemäß den Richtlinien der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe beim Kunden. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird der Dienstleister im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden, stellt der Kunde den der Dienstleister, den Angestellten des Dienstleisters und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.

(2) Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum Kündigungstermin übernommen hat, ist der Dienstleister berechtigt, die Domain nach Wirksamkeit der Kündigung freizugeben (siehe auch § 6).

§ 4 Allgemeine Verfügbarkeit
(1) Die Software wird dem Kunden 7 Tage die Woche / 24 Stunden täglich mit einer mittleren Verfügbarkeit von
98 % bezogen auf ein Kalenderjahr am Übergabepunkt zum öffentlichen Internet zur Verfügung gestellt.

(2) Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während denen die Nutzung aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist. Das Wartungsfenster des Dienstleisters liegt, außer im Falle kritischer Softwarefehler oder im Falle sonstiger zwingender technischer Gründe (z.B. Sicherheitsupdates) an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 18.00 Uhr und 08.00 Uhr oder an Sams-, Sonn- und Feiertagen.

(3) Die Pflichten des Dienstleisters umfassen nicht den Zugang des Kunden in das Internet oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets. Der Dienstleister übernimmt daher keine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit solcher Datennetze oder solcher Datenleitungen zu den Servern des Dienstleisters mit Ausnahme der Datenleitungen zwischen den eigenen Servern des Dienstleisters und dem jeweiligen Übergabepunkt in das öffentliche Internet. Der Dienstleister übernimmt ebenso wenig die Verantwortung für Energieausfälle oder für Ausfälle von Netzen oder Servern, auf der Dienstleister keinen Einfluss hat.


§ 5 Datenverarbeitung, Datensicherung
(1) Der Dienstleister hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

(2) Der Kunde räumt dem Dienstleister für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Dienstleister für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen. Der Dienstleister ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten.

(3) Der Dienstleister sichert die Daten des Kunden auf dem vom Dienstleister verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server.

(4) Eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung ist abzuschließen.

 

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beträgt 24 oder 48 Monate. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um weitere 12 Monate, falls es nicht mindestens drei (3) Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung entscheidend.

(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Dienstleister insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte in Verzug gerät oder schuldhaft gegen eine der geregelten Pflichten verstößt.

 

§ 7 Preise, Preisänderungen und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Eine vom Dienstleister vorgenommene Änderung der Preise tritt 2 Monate nach Ablauf eines Monats in Kraft, in welchem sie dem Kunden mitgeteilt wurden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Dienstleister verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
(2) Monatliche Entgelte sind, mit dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung, zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen. Ein volles monatliches Entgelt wird berechnet, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Monats kündigt; dies gilt nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund.

(2) Rechnungen werden elektronisch erstellt und übermittelt.

(3) Sollte sich der Kunde länger als vier Wochen mit fälligen Zahlungen in Verzug befinden, so darf der Dienstleister alle Leistungen sperren, sollten die Höhe der fälligen Forderungen 199 EUR übersteigen, entfällt diese Frist und der Dienstleister darf alle Leistungen unverzüglich einstellen.

(4) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

(5) Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben. In der Rechnung werden für die Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen die Preise ohne USt angegeben. Diese Preise ohne USt werden aufsummiert und sind Grundlage für die Berechnung des Umsatzsteuerbetrages.

(6) Wird die Vergütung nach Aufwand berechnet, so werden dieser die bei Vertragsschluss, insbesondere in der Leistungsbeschreibung/Entgelte vereinbarten Entgelte vom Dienstleister zugrunde gelegt, soweit nichts anderes vereinbart ist. In diesem Fall dokumentiert der Dienstleister die Art und Dauer der Tätigkeiten und fügt diese der Rechnung als Anlage bei.

(7) Zusätzlich zur Vergütung berechnet der Dienstleister entstandene Reisekosten monatlich nachträglich. Vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung werden Reisekosten und Spesen (Fahrtkosten inkl. Parkkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand, Reisenebenkosten etc.) mittels Reisekostenabrechnung weiterberechnet. Mietfahrzeuge werden zu verkehrsüblichen Preisen angemietet. Fahrten, die mit einem firmeneigenen PKW durchgeführt werden, werden mit 0,35 € / km abgerechnet. Wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, wird eine im Schadensfall anfallende Selbstbeteiligung an den Kunden weiterberechnet. Wenn Kundenprojekte Flüge oder Hotelübernachtungen voraussetzen, wird dies im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt. Bis zu einer Flugdauer von vier Stunden wird in der Economy-Class gebucht, darüber hinaus in der Business- Class; Bahnfahrten werden in Höhe des Flexpreises für die zweite Klasse der Deutschen Bahn abgerechnet. Reisezeiten werden nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Liegt die Arbeitszeit oder Reisezeit in den nachfolgenden Zeiten, so werden folgende Zuschläge auf die Vergütung je Arbeitsstunde erhoben: a) 50% an Werktagen (montags bis freitags) von 0:00 bis 6:00 Uhr und von 20:00 bis 0:00 Uhr b) 100% an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.

(8) Rabatte sind, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, nicht miteinander kumulierbar, es gilt immer der höchste Rabatt.

 

§ 8 Datenlöschung bei Vertragsbeendigung
(1) Zusätzlich zu den unter den Leistungsdetails dargestellten Standard-Leistungselementen, kann der Auftraggeber Beratungstätigkeiten vom Auftragnehmer in Anspruch nehmen. Diese sind – soweit nicht im gebuchten Leistungspaket enthalten – mit einem Stundensatz von € 75,- abzugelten und werden im Minutentakt erfasst und abgerechnet.

 

§ 9 Datenlöschung bei Vertragsbeendigung
(1) Der Dienstleister wird die ihm anvertrauten Daten des Kunden im Regelfalle binnen zwei Wochen nach Beendigung des Vertrages löschen, soweit der Löschung keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

 

§ 10 Haftung, Haftungsbeschränkung
(1) Die Texte, Vorlagen und Beispiele innerhalb der Software wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es handelt sich aber gleichwohl um Muster. Da dem Dienstleister die genauen Datenverarbeitungen des Kunden nicht bekannt sind, wird keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit, der in der Software dokumentierten Inhalte, übernommen. Datenschutzrechtliche Fragen können oft nur im Einzelfall beantwortet werden, die EasyGuard®-Datenschutz Management Software ist kein Ersatz für eine anwaltliche Beratung zu konkreten rechtlichen Fragen. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen.

(2) Eine Haftung wegen Schadensersatzes aufgrund von Sach- oder Rechtsmängeln besteht auch bei Sach- oder Rechtsmängeln, die bei Vertragsschluss vorhanden sind, nur wegen eines Umstands, den der Dienstleister zu vertreten hat. Der Dienstleister leistet darüber hinaus Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund
(z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in Höhe des Betrages, der durch den Kunden während eines 12 Monatszeitraumes vor dem Datum, an dem der Schaden oder Verlust eingetreten ist, gezahlt wurde.

 

§ 10 Mitteilungen, anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Eine E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als von der anderen Partei stammend, wenn die E-Mail als Absender den Namen und die E-Mail-Adresse der anderen Partei sowie eine Wiedergabe des Namens der anderen Partei als Abschluss der Nachricht enthält.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Die aktuelle Fassung der EasyGuard Leistungsbeschreibung ist Bestandteil dieser EasyGuard Nutzungs- und Geschäftsbedingungen.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen 84489 Burghausen.

 

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten nahekommt.

 

 

EasyGuard® (Software as a Service):
Unsere EasyGuard®-Datenschutz Management Software hilft Ihnen, EU-DSGVO-konform zu werden und den Überblick zu behalten. Außerdem unterstützt es Sie bei der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie.

PROGRAMMFUNKTIONEN

 

Leistungselement

Beschreibung


Abteilungen & Mitarbeiter:

Mitarbeiter dokumentieren
In der EasyGuard®-DMS können Sie Mitarbeiter anlegen und den Status der Datenschutzschulung und Verpflichtung dokumentieren.

Durch die Zuordnung zu Abteilungen können interne Verantwortlichkeiten abgebildet werden.

Auch bei ausgeschiedenen Mitarbeitern unterstützt Sie das System und erinnert Sie automatisch an die Vernichtung der Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.

Anfragen betroffener Personen:

Fristgerecht bearbeiten

Eine gute Dokumentation hilft bei der schnellen Identifizierung von passenden Verfahren. Dokumentieren Sie in der EasyGuard®-DMS alle Anfragen von betroffenen Personen.

Dank des Aufgabensystems, automatischem Verfahrens-Matching und Erinnerungsfunktion halten Sie die Fristen der DSGVO ein.

Über das öffentliche Anfrage-Formular können Anfragen über einen digitalen Kanal einheitlich entgegengenommen werden.

Audit-Modul:

Audits
In der EasyGuard®-DMS können Sie Fragenkataloge definieren und aus diesen Audits erstellen.

Das Audit kann vom Verantwortlichen bearbeitet werden. Aus den Antworten werden automatisch ein übersichtlicher Report und ein Maßnahmenplan erstellt.

Audits können zu einem späteren Zeitpunkt erneut durchgeführt werden, um den Datenschutzfortschritt erfassen und vergleichen zu können.

Aufgabensystem:

Automatisches Aufgabensystem

Das intelligente Aufgabensystem findet unvollständige Angaben und erstellt automatisch Aufgaben. Auch erinnert es an notwendige Überprüfungen. Wenn eine Aufgabe erledigt ist, hakt das System diese automatisch für Sie ab.

Über Aufgabenzuweisungen können Sie Aufgaben verteilen. Über die wöchentliche Aufgabenübersicht, welche Sie per E-Mail erhalten, werden Sie regelmäßig an offene Aufgaben erinnert.

Datenflussdiagramm:

Aus den Angaben im Verarbeitungsverzeichnis wird automatisch ein Datenflussdiagramm erzeugt.

So erhalten Sie einen schnellen Überblick, welche Kategorien von betroffenen Personen es im Unternehmen gibt, welche Daten erfasst, von wem verarbeitet und empfangen werden.

Durch diesen Blick von oben werden auch schnell fehlende Verarbeitungen entdeckt.

 

Datenschutzverletzungen:

Datenpannen
Auch bei Datenschutzverletzungen unterstützt die EasyGuard®-DMS

·          Datenpannen umfangreich dokumentieren

·          Reporting Funktion mit PDF-Export

·          Verknüpfung mit Verfahren und Auftragsverarbeitern

·          Erinnerung zur fristgerechten Meldung

Eine Datenpanne passiert schneller als man denkt. Auch wenn diese nicht meldepflichtig ist, muss sie trotzdem dokumentiert werden.Hier stellt die EasyGuard®-DMS die richtigen Fragen und unterstützt bei der Ermittlung der betroffenen Personen. Abschließend kann alles in eine übersichtliche PDF-Datei exportiert werden.


Dienstleister/-Auftragnehmer:

 

Auftragsverhältnisse dokumentieren
Legen Sie Ihre Auftragsverarbeiter, aber auch gemeinsame Datenverantwortliche als Dienstleister an und behalten Sie den Überblick.

Unser System ermöglicht es Ihnen, Ihre Dienstleister zu verwalten, Verarbeitungstätigkeiten zuzuweisen und gibt Ihnen Hilfestellung, um die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung zu überprüfen. Natürlich erinnert das System Sie daran dies regelmäßig zu prüfen.


  Dokumentenablage:

Dokumentenverwaltung
Wir stellen Ihnen eine komfortable Oberfläche zur Verwaltung Ihrer Dokumente und Dateien bereit.

Egal, ob Auftragsverarbeitungsverträge, Informationen für Betroffene oder Schulungszertifikate, laden Sie einfach das Dokument hoch und behalten so den Überblick. Dank integrierter Office-Lösung erstellen und bearbeiten Sie Text-, Tabellen- und Präsentations-Dokumente direkt online.

Datenschutzverträge:

AV-Verträge digital abschließen

In der EasyGuard®-DMS können Sie Datenschutzverträge (z.B. Auftragsverarbeitungsverträge) digital erstellen und abschließen.

Legen Sie ein Template an oder laden eine Word-Vorlage hoch. Das System erstellt den Vertrag dank vieler Variablen und Platzhaltern vollautomatisch.

Optional können Sie Ihre TOMs und die Übersicht von Verarbeitungstätigkeiten als Auftragsverarbeiter anhängen. Wenn der Vertrag mit einem Auftraggeber verknüpft ist, werden nur die zutreffenden Verfahren angezeigt.

Unterzeichner per Knopfdruck einladen, fertig. Über unsere REST-Schnittstelle kann der ganze Vorgang automatisiert werden.


  Auftraggeberverwaltung:

Neben der Dienstleisterverwaltung (Auftragsverhältnisse dokumentieren) können Sie auch Ihre Auftraggeber dokumentieren.

Im Falle einer Auftragsverarbeitung können Sie dem Auftraggeber Verfahren (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten) zu ordnen und speziell abgestimmte öffentliche Verarbeitungsverzeichnisse erstellen.

Über das Modul Datenschutzverträge können Sie AV-Verträge online abschließen. Im Datenschutz-Cockpit behalten Sie den AV-Status im Blick.

 

Datenschutz-verpflichtungen:

 

 

Eine Vorlage zur Verschwiegenheitserklärung für Ihre Mitarbeiter ist kostenlos inkludiert.

Verpflichtungserklärungen online abschließen
In der EasyGuard®-DMS können Sie Dokumente zur elektronischen Unterzeichnung an Ihre Mitarbeiter senden.

Dank revisionssicher protokollierten SHA256-Signaturen ist dies manipulationssicher und nicht mehr veränderbar.

In der Dokumentenansicht kann der Mitarbeiter den Inhalt des Dokumentes einsehen, akzeptierten und mit seiner Unterschrift bestätigen. Die Unterschrift wird manipulationssicher und AES-256-CBC verschlüsselt gespeichert. So sparen Sie Papier, Toner und Portokosten und haben den kompletten Vorgang automatisch umfangreich dokumentiert. Sie und der Mitarbeiter erhalten ein Unterschriftenprotokoll als Nachweis.Der Mitarbeiter erhält das Dokument zusätzlich für seine Unterlagen per E-Mail zugesandt.

  Datenschutz-Cockpit:

Wenn alle Pflichtinformationen vorhanden sind, können Sie im Datenschutz-Cockpit eine aktuelle Datenschutzdokumentation erstellen.

Alles auf einen Blick
Im Cockpit erhalten Sie einen schnellen Überblick:

·          Gibt es zu erledigende Aufgaben?

·          Wie viele Verarbeitungstätigkeiten benötigen Ihre Aufmerksamkeit?

·          Gibt es Dienstleister, mit denen noch ein AV-Vertrag abgeschlossen werden muss?

·          Gibt es Kunden, mit denen noch ein AV-Vertrag abgeschlossen werden muss?

·          Wie viele Anfragen von betroffenen Personen müssen noch bearbeitet werden?

·          Müssen noch weitere Mitarbeiter geschult oder zur Geheimhaltung verpflichtet werden?

·          Wie ist der Stand der Datenschutz-Folgenabschätzungen?

Welche Datenschutzverletzung muss noch der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.


  Checklisten:

Strukturiert arbeiten
Legen Sie definierte Abläufe (z. B. Prüfung eines AV-Vertrages) als Checkliste an. Nun können Sie diese Checkliste durchgehen und entsprechende Prüfpunkte abhaken.

Sollte Handlungsbedarf bestehen, können Sie dies pro Aufgabe als Maßnahme hinterlegen.

Wenn Sie mit der Bearbeitung fertig sind, können Sie die Checkliste abschließen, Änderungen sind dann nicht mehr möglich.

Benachrichtigungen:

Nachrichtenzentrale
Die EasyGuard®-DMS ist auf Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Datenschutzbeauftragten ausgelegt. Damit Sie über jede Änderung der Datenschutzdokumentation informiert werden, gibt es automatisierte Benachrichtigungen.

Ergänzend werden Sie über Aufgabenzuweisungen und neue Kommentare informiert und erhalten automatisch eine Aufgabenübersicht per E-Mail. Natürlich sind alle E-Mail-Benachrichtigungen auch abschaltbar.

 

 

Verarbeitungsverzeichnis:
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

 

Optionald zubuchbar:
VVT-Vorlagenpakete
(Vorlagen Mustertätigkeiten)

Das Kernstück jeder Datenschutzdokumentation

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten oder auch Verfahrensverzeichnis genannt.

 

Abgesichert:
Unser System zeigt Ihnen welche Pflichtangaben fehlen!

TOMs:
Technische & organisatorische Maßnahmen

Sicherheitskonzept
Dokumentieren Sie die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach der Datenschutz-Grundverordnung mit wenigen Klicks.

Wir haben viele Maßnahmen für Sie als Vorlagen vorbereitet. Wählen Sie einfach die auf Ihre Gegebenheiten passenden Maßnahmen aus: Fertig.

Einfacher geht es nicht. Sollten Sie eigene Maßnahmen haben, können Sie diese komfortabel hinzufügen.


  Systemlandschaft:

Datenfluss im Blick
In der EasyGuard®-DMS können Sie Standorte, Geräte, Systeme und Software hinterlegen, so behalten Sie den Datenfluss immer Blick.

Durch die Zuordnung von Verfahren zu Verarbeitungssystemen, egal ob digital oder analog, wissen Sie immer, welche Daten in welchem System gespeichert und von welcher Software verarbeitet werden.

Ergänzend können Sie Auftragsverarbeitern und Dienstleistern Software zu ordnen.

 

Risikobewertung:
Risikobewertung nach DSGVO

Datenschutz-Folgenabschätzung
Die EasyGuard®-DMS hilft Ihnen bei der Prüfung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung für eine Verarbeitung notwendig ist.

Sollten Sie eine DSFA durchführen müssen, stellt das System die richtigen Fragen und hilft Ihnen bei der Planung, Durchführung und Kontrolle der Datenschutz-Folgenabschätzung.


  Videokonferenzen:
  integriertes Videokonferenz-System

Online-Meeting im der EasyGuard®-DMS

Um die Kommunikation im Team unkompliziert zu gestalten, können Sie im System direkt Videokonferenzen durchführen.

Das Ganze ohne Drittanbieter und undurchsichtige Datenübertragungen.

   Speicherplatz:

Unlimitierter Speicherplatz für Ihre Dokumente im EasyGuard®-DMS

  

OPTIONAL ZUBUCHBAR

 

Leistungselement

Beschreibung

Whistleblower-Software
Hinweisgeberschutzsystem

 

Die EasyGuard®-DMS enthält neben den umfangreichen Funktionen zur Datenschutzdokumentation auch ein Modul zur Bereitstellung eines digitalen Meldekanals für die interne Meldestelle, zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes respektive der EU-Whistleblower-Richtlinie.

 

 

Zubuchen für:
Kosten: monatlich 49,90 EUR netto
Laufzeit: mindestens. 12 Monate

Funktionen des Whistleblower-Moduls

 

·          Online-Portal zur Hinweisabgabe

·          Wahlweise vollkommen anonym (vom Betreiber einstellbar)

·          Leicht merkbare Webadresse: ihre-firma-xyz

·          Portal mit Ihrem Logo und Ihrer Farbe

·          Automatische Empfangsbestätigung des Hinweises

·          Mehrsprachig

·          Umfangreich anpass- und erweiterbar

·         Sicherer Kommunikationskanal mit dem Hinweisgeber

·          Ebenfalls für die Umsetzung des LkSG geeignet

 

Mit einem Whistleblower-Portal können Sie bequem die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes umsetzen. Außerdem schaffen Sie Vertrauen und sorgen für Transparenz. Durch die Ermutigung, den internen Meldekanal zu nutzen, fungiert die Plattform als Frühwarnsystem, um Probleme rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Eine interne Meldung ermöglicht, zunächst interne Ermittlungen voranzutreiben und so eine Beteiligung Dritter zu vermeiden.

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 02. Juli 2023 in Kraft und gilt für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter


 
EasyGuard®
  Homepage Analyse
:*

(*optional Zubuchbar, es fallen einmalige Kosten in Höhe von
100 EUR für diesen Service an)

 

 

 

Optional gleich mit zubuchen:*
DSGVO-Web-Check
zu einmalig 250 EUR

 

Homepage analysieren

Eine datenschutzkonforme Homepage zu erstellen, ist ein komplexes Thema. Ein technischer Laie kann zwar die Datenschutzerklärung lesen, allerdings kann er  selten beurteilen, ob eine Homepage externe Ressourcen und Plugins lädt, Cookies setzt und eine SSL-Verschlüsselung nach dem Stand der Technik einsetzt.

Das alles und einiges mehr zeigt Ihnen unsere
EasyGuard® Homepage Analyse

Das System scannt Ihre Homepage, sammelt alle Aufrufe und aggregiert die Daten in einer übersichtlichen Oberfläche. Ergänzend werden Informationen über die Sicherheit der DNS Abfrage und der SSL-Verschlüsselung angezeigt. Das System kann die gängigen Cookie-Abfragen akzeptieren und zeigt Ihnen die Länder der externen Ressourcen an.

Sie sofort informiert, wenn Handlungsbedarf besteht.

Verarbeitungsverzeichnis fertige Vorlagen*:

(*optional Zubuchbar, es fallen einmalige Kosten für jedes VVT-Paket an)

VVT-Vorlagenpakete – (Vorlagen Mustertätigkeiten)

Dank fertiger Mustertätigkeiten ist auch ein komplett neues Verzeichnis in kurzer Zeit erstellt. Auch ohne explizites Fachwissen können Sie neue Verarbeitungstätigkeiten erstellen und sich dabei auf viele Vorgaben stützen.

   

  

OPTIONAL ZUBUCHBAR

 

Leistungselement

Beschreibung

OPTIONAL*
E-Learning Modul:
Mitarbeiterschulung DSGVO

Oft stellt sich die Frage, wie schule ich die Mitarbeiter im Unternehmen oder die Mitglieder im Verein?

 

 

 

 

(*optional Zubuchbar, es fallen einmalige Kosten für diesen Service und je Schulungspaket an)

Mitarbeiterschulungen durchführen:
Mit unserem integrierten E-Leraing Modul können Sie Schulungsinhalte vermitteln und den Wissensstand in einem Test abfragen.

 

Sie erhalten eine fertige Schulung mit Lerninhalten und Fragebogen zur Verwendung im EasyGuard®-DMS für die jeweilige gebuchte Teilnehmerzahl.

 

Wenn der Teilnehmer keine E-Mail-Adresse hat, teilen wir ihm eine individuelle Schulungskennung mit. Die Schulung kann selbstständig vom Mitarbeiter durchgeführt werden.

Die Schulung setzt keine Vorkenntnisse voraus und ist somit für alle Mitarbeiter geeignet. Durch interaktive Lerninhalte erhalten Ihre Mitarbeiter nicht nur die notwendigen Informationen, sondern auch praktische Tipps. Nach erfolgreichem Abschluss erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat als Nachweis. Die Auswertung des Tests erfolgt voll automatisch. Wenn der Teilnehmer bestanden hat, wird automatisch ein Schulungszertifikat (alternativ mit Ihrem Logo) als Nachweis der erfolgreichen Unterweisung erzeugt.


Das Zertifikat dient als Schulungsnachweis entsprechend der daten-schutzrechtlichen Anforderungen aus Art. 24 Abs. 1 und 2 und Art. 39 Abs. 1 lit a DSGVO

REST-Schnittstelle*:
(API Dokumentation in englisch)


(*optional Zubuchbar, es fallen KEINE Kosten für diese Option an)

REST-API
Über unsere REST-Schnittstelle können Sie unser EasyGuard®-DMS
an Ihr CRM anbinden und automatisch Auftraggeber erstellen und Datenschutzverträge erzeugen und zur Unterzeichnung senden.

Die Dokumentation der REST-Schnittstelle stellen wir auf Anfrage zum Download zur Verfügung.

DSGVO-Beratung*:
(API Dokumentation in englisch)


(*optional Zubuchbar, es fallen Kosten in Höhe von 75 EUR / Std.
für diese Option an.

Beratungsleistung bezüglich der DSGVO in Ihrem Unternehmen.

(z.B. Prüfen der VVT auf Konformität, sonstige rechtsrelevante DSGVO Prüfungen in der EasyGuard-Datenschutz Management Software auf Konformität. Hilfe beim erstellen & ausfüllen der VVT etc.)

·          Abrechnung:  minutengenau

Support Unterstützung*:
(keine Rechtsberatung)


(*optional Zubuchbar, es fallen Kosten in Höhe von 45 EUR / Std.
für diese Option an.

 

Unterstützungsleistungen die nicht Teil des Technical Service Support** sind und keine Schulung ersetzen.  (z.B.Software  Stammdatenpflege,  etc.)

·          Abrechnung:  minutengenau

   

  

OPTIONAL ZUBUCHBAR

 

Leistungselement

Beschreibung

Programmschulung & Ersteinrichtung:

(*optional Zubuchbar, es fallen einmalige Kosten in Höhe von
249 EUR an)

 

Basis-Onlineschulung der EasyGuard-Datenschutz Management Software, inklusive einer Ersteinrichtung Ihrer Stammdaten durch uns.

2 Benutzer ( Inhaber & Mitarbeiter)

Vor-Ort Schulung auf Anfrage.

Weitere
EasyGuard Benutzer:

(*optional Zubuchbar, es fallen Kosten in Höhe von monatlich
5 EUR / je weiteren Benutzer für diese Option an.

Weitere EasyGuard Benutzer, inklusive der Benutzereinrichtung durch uns,
in der EasyGuard-Datenschutz Management Software.

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die EasyGuard-DMS Nutzungs-& Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.

Alle Inhalte (z.B. VVT-Vorlagenpakete, Vorlagen Mustertätigkeiten) wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt,
es handelt sich jedoch um Muster, die an die konkrete Situation angepasst werden müssen. Die Verwendung der Muster ersetzt keine rechtliche Beratung.

*Die Freischaltung und Einrichtung erfolgt erst nach vollständigen Zahlungseingang
** Unterstützung des Kunden bei technischen Fragen und Funktionsstörungen (Technical Service Support)