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Krankenschwester mit Patient

GUARDIUM  -Datenschutz
in Pflegeeinrichtungen

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Das Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und absolut kostenlos

Es ist kein Geheimnis, dass die Zeit in der Pflege ohnehin oft schon knapp ist.

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Wenn dann neben der Patientenversorgung und den üblichen Dokumentationen auch noch auf Datenschutz geachtet werden muss, wächst einem das schnell über den Kopf.

 

Und dennoch: Den sicheren Umgang mit Patienten- und Angehörigendaten müssen Sie gewährleisten. Sonst drohen Bußgelder und Vertrauensverlust vonseiten Ihrer Patienten. Niemand möchte schließlich, dass intime Gesundheitsdaten (oder auch die Adresse, bei der häuslichen Pflege) in falsche Hände gelangen.

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Doch leichter gesagt als getan: In der Pflege gibt es zahlreiche typische Datenfallen, die bei der täglichen Arbeit passieren können oder die täglich getan werden, aber ein Verstoß gegen Datenschutzrecht darstellen. Was den Datenschutz in der Pflege zusätzlich erschwert: Oft sind nicht die Betroffenen selbst Ansprechpartner – sondern Angehörige oder Dritte.

Mindestanforderung beim Datenschutz in Pflegeeinrichtungen

  • Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitung?

  • Stellen Sie den Datenschutz überall sicher – sowohl in der Pflegeeinrichtung selbst als auch bei Patientenbesuchen oder auf der Webseite?
    Dokumentieren Sie Ihre Datenschutzmaßnahmen?

  • Stellen Sie Patienten bzw. Angehörigen Datenschutzinformationen leicht einsehbar zur Verfügung – sowohl in der Einrichtung als auch auf Ihrer Webseite, sofern Sie eine betreiben?
    Holen Sie sich die Einwilligung zur Datenverarbeitung stets schriftlich ein?

  • Ab 20 Mitarbeitern benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten, doch auch darunter müssen Sie Datenschutz sicherstellen.

  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit personenbezogenen Daten?

  • Legen Sie in einem Notfallplan fest, wie Ihr Pflegepersonal im Falle einer Datenschutzpanne reagieren soll?

  • Bei kirchlichen Trägern gilt der evangelische oder katholische Kirchendatenschutz.

  • Bei öffentlichen Trägern gilt neben der DSGVO auch das Landesdatenschutzgesetz, bei privatwirtschaftlichen Einrichtungen zusätzlich das Bundesdatenschutzgesetz.

  • Beachten Sie außerdem das Sozialgesetzbuch und im Einzelfall die ärztliche Schweigepflicht?

Datenschutz-Schulung für Pflegekräfte

Der Großteil aller Datenschutzpannen geschieht nicht aus bösem Willen, sondern aus mangelndem Wissen der Mitarbeiter. Wenn das Know-how allein beim Datenschutzbeauftragten liegt, sind Pannen vorprogrammiert – bei sensiblen Gesundheitsdaten wäre das jedoch fatal. Sorgen Sie deshalb vor!

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Was in diesem Fall definitiv nicht weiterhilft, sind ein Tagesseminar oder mehrtägige Ausbildungen für Ihre Angestellten. Tagesseminare sind sinnvoll, um zu erfahren, auf was es bei einer Datenschutz-Dokumentationen ankommt. Und nach einem Fünf-Tages-Kurs sind Unerfahrene keine ausgereiften Datenschutzbeauftragten, sondern lediglich gute Zuarbeiter und operative Umsetzer für einen externen Datenschutzbeauftragten.

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Mit meiner branchenfokussieren Datenschutz-Schulung unterweise ich Ihr gesamtes Team in den Datenschutz-Grundlagen sowie den speziellen Anforderungen im Pflege-Alltag.

Datenschutzunterweisung für Pflegekräfte

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie  gerne Vor-Ort  und auch außerhalb Ihrer Öffnungszeiten!

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