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Physiotherapeut

Das Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und absolut kostenlos

GUARDIUM  - Datenschutz
in der Ergo-& Physiotherapie Praxis

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Die DSGVO sollte auf große Unternehmen abzielen.

Getroffen hat sie jedoch auch alle anderen Einrichtungen

 

auch für die Ergo- & Physiotherapie bedeutet sie: Umstrukturieren. Neben dem ohnehin schon fordernden Praxisalltag, steigenden Patientenzahlen, aufwendigen Behandlungsdokumentationen und regelmäßigen Änderungen der Gesundheitsgesetze ist das sicher ein Aufwand, auf den Sie dankend verzichten könnten.

Mindestanforderung beim Datenschutz in der
Ergo- & Physiotherapiepraxis

  • Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitung?

  • Stellen Sie den Datenschutz überall sicher: In der Praxis, auf der Webseite und bei der Übermittlung von Patientendaten an Leistungsträger?

  • Greifen Sie bei der Übermittlung von Patientendaten und Therapiedokumentationen auf moderne Tools zurück – diese sind in der Regel sicherer als die einfache Übermittlung per E-Mail oder Fax?

  • Dokumentieren Sie Ihre Datenschutzmaßnahmen?

  • Haben Sie ein Löschkonzept erstellt?

  • Stellen Sie Patienten bzw. Angehörigen Datenschutzinformationen leicht einsehbar zur Verfügung – online und offline?

  • Holen Sie sich die Einwilligung zur Datenverarbeitung stets schriftlich ein?

  • Ab 20 Mitarbeitern benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten, doch auch darunter müssen Sie Datenschutz sicherstellen.

  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit personenbezogenen Daten?

  • Legen Sie in einem Notfallplan fest, wie Ihre Mitarbeiter bei Datenschutzpannen handeln sollten?

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie  gerne Vor-Ort  und auch außerhalb Ihrer Öffnungszeiten!

Das Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und absolut kostenlos

Fragen zu unseren Leistungen ?

08677 66 86 243 | vertrieb@guardium.de

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