top of page
Konferenzraum

GUARDIUM  
Datenschutzunterweisung

®

Das Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und absolut kostenlos

Mitarbeiterschulungen nach Maß

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie  gerne Vor-Ort  und auch außerhalb Ihrer Öffnungszeiten!

Datenschutz - FAQ
"Ein Verarbeitungsverzeichnis muss jedes Unternehmen führen und aktuell halten"

 

Sie verarbeiten sicherlich täglich Patientendaten, stimmt`s?

​

Sicherlich wissen Sie auch, wie schwierig und anstrengend es sein kann, eine Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz oder ein Hygienekonzept zu erstellen und immer aktuell zu halten. 

​

Wussten Sie, dass jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, oder auch Verarbeitungsverzeichnis genannt erstellen, führen und aktuell halten muss, wenn die Verarbeitung von Kunden- und Patientendaten nicht nur GELEGENTLICH erfolgt? 

(Artikel 30, Absatz 5 der DSGVO )

!

Kundenbewertungen

Fragen zu unseren Leistungen ?

08677 66 86 243 | vertrieb@guardium.de

GDD_mitglied_edited.png
2019_01_14_Logo_Mitglieder.png
bottom of page