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Datenschutz - FAQ
"Ein Verarbeitungsverzeichnis muss jedes Unternehmen führen und aktuell halten"
Sie verarbeiten sicherlich täglich Patientendaten, stimmt`s?
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Sicherlich wissen Sie auch, wie schwierig und anstrengend es sein kann, eine Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz oder ein Hygienekonzept zu erstellen und immer aktuell zu halten.
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Wussten Sie, dass jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, oder auch Verarbeitungsverzeichnis genannt erstellen, führen und aktuell halten muss, wenn die Verarbeitung von Kunden- und Patientendaten nicht nur GELEGENTLICH erfolgt?
(Artikel 30, Absatz 5 der DSGVO )
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