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Persönliche Beratung
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Datenschutz - FAQ
"Ein Verarbeitungsverzeichnis muss jedes Unternehmen führen und aktuell halten"
Sie verarbeiten sicherlich täglich Patientendaten, stimmt`s?
Sicherlich wissen Sie auch, wie schwierig und anstrengend es sein kann, eine Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz oder ein Hygienekonzept zu erstellen und immer aktuell zu halten.
Wussten Sie, dass jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, oder auch Verarbeitungsverzeichnis genannt erstellen, führen und aktuell halten muss, wenn die Verarbeitung von Kunden- und Patientendaten nicht nur GELEGENTLICH erfolgt?
(Artikel 30, Absatz 5 der DSGVO )
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