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GUARDIUM  -Datenschutz
in Tierarztpraxen-& Kliniken

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Das Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und absolut kostenlos

In der Tierarztpraxis ist die Zeit knapp bemessen.

 

Tagtäglich kündigen sich zahlreiche Patienten an, die natürlich so schnell wie möglich mit dem Tierarzt sprechen wollen. Dazu kommen noch diverse Anforderungen der DSGVO, die mitunter schwer umzusetzen sind: Wie können Daten vertraulich besprochen werden, wenn in Hörweite des Empfangstresen noch andere Patienten warten?

Wie fragen Sie Informationen DSGVO-konform ab?

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Klar ist: Datenschutz stellt für das Praxispersonal eine zusätzliche Hürde dar. Dennoch dürfen Sie ihn nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Mindestanforderung beim Datenschutz in Tierarztpraxen

  • Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten und Auftragsverarbeitung?

  • Dokumentieren Sie Ihre Datenschutzmaßnahmen?

  • Stellen Sie Patientenbesitzern Datenschutzinformationen leicht einsehbar zur Verfügung – sowohl in der Praxis als auch auf Ihrer Webseite, sofern Sie eine betreiben?

  • Holen Sie sich die Einwilligung zur Datenverarbeitung stets schriftlich ein?

  • Haben Sie ein Löschkonzept erstellt?

  • Ab 20 Mitarbeitern ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtend, doch auch darunter müssen Sie Datenschutz sicherstellen.

  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit Patientendaten?

  • Legen Sie in einem Notfallplan fest, wie Ihr Praxispersonal im Falle einer Datenschutzpanne reagieren soll?

Wir unterstützen Sie

Sie müssen diese wichtigen Aufgaben nicht allein stemmen. Wir unterstützen Sie gerne.

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie  gerne Vor-Ort  und auch außerhalb Ihrer Öffnungszeiten!

Das Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und absolut kostenlos

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08677 66 86 243 | vertrieb@guardium.de

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