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Händedruck

GUARDIUM  -Datenschutz
Datenschutzsiegel

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Wer erhält das Siegel von GUARDIUM ?
GUARDIUM vergibt das Datenschutzsiegel an Kunden und kennzeichnet somit die
datenschutzrechtliche Betreuung durch GUARDIUM.de
 

Ihre Anstrengungen für Datenschutz und Datensicherheit sollen honoriert werden. Leider ist es nach wie vor keine Selbstverständlichkeit, dass Unternehmen Basisanforderungen im Datenschutz erfüllen, daher wollen wir die Anstrengungen unserer Kunden honorieren. Wir verleihen im Rahmen unserer Betreuung ein Datenschutzsiegel, wenn definierte Mindestanforderungen im Datenschutz erfüllt werden.

Datenschutzsiegel

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Mehr Vertrauen durch Datenschutzsiegel​

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Wenn Sie auf Webseiten bzw. in der dortigen Datenschutzerklärung unserer Kunden ein solches Siegel vorfinden, dann können Sie darauf vertrauen, dass diese die genannten Kriterien erfüllen.

 

Außerdem können Sie davon ausgehen, dass diese aktiv von uns betreut werden und dass der Datenschutz dort aktiv gelebt wird.

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Was unser Siegel nicht ist:
Das Siegel dient nicht als Nachweis einer definierten Zertifizierung wie der ISO27001 oder dem Datenschutzstandard DS-BVD-GDD-01.

Unser Datenschutzsiegel wird für
folgende Aktivitäten verliehen:

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  • Kunde von GUARDIUM-Datenschutz.
     

  • Prozessanalyse und Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten der wichtigsten datenverarbeitenden Geschäftsprozesse
     

  • Überprüfung der wichtigsten datenverarbeitenden Geschäftsprozesse analog des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten auf legitime Datenverarbeitung
     

  • Dokumentation und Bewertung der vorhandenen technischen u. organisatorischen Maßnahmen (Sicherheit der Verarbeitung Art. 32 DS-GVO) sowie Hinweise zur Verbesserung
     

  • Überprüfung der ausgelagerten Datenverarbeitungen auf Vorliegen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO oder einer Datenübermittlung
     

  • Überprüfung ausgelagerter internationaler Datenverarbeitungen auf Vorliegen von Rechtsgrundlagen und angemessenem Datenschutzniveau sowie Hinweise zur Verbesserung
     

  • Risikobewertung hinsichtlich Meldepflicht bei einem Datenschutzverstoß; Definition präventiver Maßnahmen
     

  • Datenschutzschulung und Verpflichtung von Beschäftigten auf Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 4 DS-GVO)
     

  • Kontinuierliche Optimierung durch Überprüfung der Datenschutz-Maßnahmen im Unternehmen
     

  • Sicherstellung der Betroffenenrechte (insbesondere Information der Betroffenen im Zeitpunkt der Erhebung personenbezogener Daten)

Individuelle Datenschutzlösungen für Ihre Anforderung

Kundenbewertungen

Fragen zu unseren Leistungen ?

08677 66 86 243 | vertrieb@guardium.de

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