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Arzt Schreibtisch

GUARDIUM  -Datenschutz
Sicherer Umgang mit Patientendaten

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Das Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und absolut kostenlos

Gesundheitliche Informationen zählt die DSGVO zu den
besonders schützenswerten personenbezogenen Daten (Art. 9 DSGVO).

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Mitarbeiter einer Arztpraxis sind also dazu angehalten, beim Datenschutz höchste Sorgfalt walten zu lassen. 
Dieser Beitrag erläutert, was unbedingt zu tun ist. Beginnen wir dort, wo auch der Besuch Ihrer Patienten beginnt.

Datenschutz in der Arztpraxis ernstnehmen!

In der Arztpraxis verarbeiten Sie immer sensible Gesundheitsdaten. Sie sind hierbei nicht nur der ärztlichen Schweigepflicht unterworfen, sondern müssen auch alle Vorgaben aus dem Datenschutz und der IT-Sicherheit einhalten.

Wenn insgesamt mehr als 20 Personen in Ihrer Praxis beschäftigt sind, werden Sie dafür einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten benannt haben, der die Praxisleitung bei den relevanten Datenschutzfragen und deren praxisorientierter Umsetzung berät.

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Kleine Arztpraxen können auf dieses Expertenwissen oft nicht zurückgreifen, obwohl für sie die gleichen gesetzlichen Vorgaben bestehen. In diesen Fällen muss sich der Arzt eben selbst darum kümmern und das Wissen aneignen und für die Umsetzung sorgen. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder.

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Ich halte Sie deshalb dazu an, den Datenschutz in Ihrer Arztpraxis sehr ernst zu nehmen und alle nötigen Maßnahmen zu erfüllen. Eine Checkliste mit den wichtigsten Tipps und DSGVO-Artikeln können Sie sich direkt in diesem Beitrag herunterladen. 

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Möchten Sie Ihr Praxisteam weiterbilden, empfehle ich Ihnen außerdem unsere Schulungsangebote.

Datenschutz an der Rezeption Ihrer Arztpraxis

Im Empfangsbereich lauert schon die erste Datenschutz-Falle, die häufig gar nicht als solche betrachtet wird. Oft liegen hinterm Tresen nämlich offene Patientenakten oder Notizzettel zu Telefonaten. Vielleicht sind auch die Bildschirme so positioniert, dass man von der anderen Seite des Empfangs darauf blicken kann. Jeder Patient, der am Empfang wartet, könnte personenbezogene Daten somit leicht einsehen.

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Gleiches gilt für Gespräche zwischen Arzthelfern und Patienten – egal ob persönlich oder telefonisch. Auch hier sollten Dritte nicht mithören können. In vielen Praxen gehört es jedoch sowieso zum guten Ton, Mitpatienten auf Diskretionsabstände hinzuweisen sowie Testergebnisse, Werte, Beschwerden und Telefonnummern nicht durch den Raum zu rufen.

Führen Sie ein Verzeichnis über die Datenverarbeitung?

Beim Datenschutz in der Arztpraxis ist es auch wichtig, alle Vorgänge zu dokumentieren, in denen Sie Patientendaten erheben. Das umfasst auch sämtliche Geräte, die Aufnahmen anfertigen (Röntgen, Ultraschall, …)

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Ergänzen Sie dieses Verzeichnis um eine Auflistung Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen, mit denen Sie den Datenschutz in Ihrer Arztpraxis sicherstellen – zum Beispiel:

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  • Verschlüsselter E-Mail-Verkehr

  • Datenerhebung auf der Webseite nur mit aktiver Einwilligung (Cookie-Consent)

  • Eine sichere Internetverbindung bei Online-Gesprächen

  • Zugriffsberechtigung und automatische Sperrfunktion an Computern, Tablets, Smartphones des Personals

  • Abschließbare Aktenschränke

  • Aktenvernichter, die Dokumente nicht einfach nur in Längsstreifen schneiden (mindestens Sicherheitsstufe 4 nach DIN 66399)

  • Eine ordnungsgemäße Dokumentation hilft Ihnen, Ihrer Nachweispflicht bei Behördenanfragen schnell und einfach nachzukommen.

Datenschutz in der Arztpraxis bei Auftragsverarbeitern

Viele Arztpraxen lassen ihre IT-Infrastruktur von einem externen Dienstleister organisieren. Dagegen spricht auch aus Datenschutz-Sicht nichts – wenn Sie eine Sache beachten: Jeder Auftragsverarbeiter, der Patientendaten einsehen kann, muss vertraglich auf das Berufsgeheimnis nach §203 StGB verpflichtet werden. Standardverträge berücksichtigen diesen Umstand nicht.

Im medizinischen Bereich treffen Datenschutz und Schweigepflicht aufeinander.

 

Kommt es hier zum Verstoß, hat das neben datenschutzrechtlichen auch strafrechtliche Folgen. Umso wichtiger ist es für Ärzte und Praxispersonal, einen genauen Überblick über die geltenden Bestimmungen zu haben.

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Die wichtigsten Datenschutztipps für Ärzte und Arztpraxen

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