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Steuerberater/in

GUARDIUM  -Datenschutz
für Steuerkanzleien

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Das Erstgespräch ist für Sie unverbindlich und absolut kostenlos

Sämtliche Informationen rund um Einkommen, Vermögen, Arbeitssituation und teilweise auch Einblicke ins Privatleben

 

Millionen von Menschen geben regelmäßig äußerst sensible Daten an den Steuerberater weiter. Häufig geschieht die Übermittlung zudem rein elektronisch. Kommt es hier zur Datenschutzpanne, ist das äußerst fatal – sowohl für den Mandant selbst als auch für den Steuerberater. Denn der darf nun mit Vertrauensverlust und hohen Bußgeldern rechnen.

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Es ist ganz eindeutig: Besonders für Steuerberater ist der Druck enorm, Daten wirklich sicher und gemäß DSGVO/BDSG
 zu verarbeiten. Hinzu kommen die ohnehin schon strengen Vorgaben der Branche.

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Mindestanforderung beim Datenschutz in Steuerkanzleien

  • Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten und Verfahren?

  • Stellen Sie den Datenschutz überall sicher – sowohl in der Kanzlei selbst als auch auf der Webseite und bei der Übermittlung von Unterlagen an Ämter oder Mandanten?

  • Dokumentieren Sie Ihre Datenschutzmaßnahmen?

  • Stellen Sie Ihren Mandanten die Datenschutzinformationen leicht einsehbar zur Verfügung – am besten als Anhang im Mandatsvertrag; außerdem auf der Webseite?

  • Holen Sie sich die Einwilligung zur Datenverarbeitung stets schriftlich ein?

  • Ab 20 Mitarbeitern ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtend, doch auch darunter müssen
    Sie Datenschutz sicherstellen.

  • Werden sensible Daten in großem Umfang verarbeitet, brauchen Sie einen DSB unabhängig von der Mitarbeiterzahl.

  • Haben Sie ein Löschkonzept erstellt?

  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit personenbezogenen Daten?

  • Legen Sie in einem Notfallplan fest, wie auf Datenschutzpannen zu reagieren ist?

  • Beachten Sie: Der Datenschutz muss über das gesamte Mandat hinweg gewahrt werden – vom Aufnahmebogen bzw. Erstgespräch bis hin zur Abschlussrechnung?
     

  • Weder der Inhaber noch der Partner der Kanzlei darf zum Datenschutzbeauftragten ernannt werden
    Informieren Sie sich, was bezüglich des Konflikts zwischen Auskunftsrecht und Verschwiegenheitsverpflichtung
    zu beachten ist.

Datenschutzpaket: Gewerbetreibende

Sichern Sie sich Ihre Datenschutz-Betreuung und betrachten Sie das Thema Datenschutz als erledigt.

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  • Beibehaltung gewohnter Geschäftsprozesse

  • Zuverlässige und individuelle Beratung

  • Vermeidung unkalkulierbarer Risiken

  • Klarheit im Umgang mit Aussagen von Datenschutz-Behörden​

Persönliche Beratung

Wir beraten Sie zu unseren Leistungspaketen gerne Vor-Ort  und auch außerhalb Ihrer Öffnungszeiten!

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